Gründung PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: HPK   
Dienstag, den 08. Oktober 1996 um 15:35 Uhr

Gründungssitzung vom 04. August 1997

Gründungsmitglieder:

  • Kreuzeder Hans-Peter
  • Kappacher Peter Jr.
  • Kappacher Robert
  • Kreiseder Daniel
  • Kreuzeder Evelyn
  • Kreuzeder Jürgen
  • Reiberstorfer Wolfgang

Tagesordnung:

1) Namensgebung der Vereinigung: Als Name wurde "PC Club Perwang", Abk. "PCCP", einstimmig durch die Gründungsmitglieder gewählt.

2) Ziele des Clubs: Das Primärziel des PCCP versteht sich in der Weiterbildung des Wissensstandes über PC und die damit verbundene Finanzierung von neuer Hard- bzw. Software.
Außerdem soll der Club auch als Ansprechpartner für die Bevölkerung in Sachen PC dienen.

3) Wahl des Vorstands: Es wurden gewählt als:

  • Obmann: Peter Kappacher Jr.
  • Obmann-Stv.: Robert Kappacher
  • Kassier: Hans-Peter Kreuzeder
  • Schriftführer: Daniel Kreiseder
  • Schriftführer-Stv: Evelyn Kreuzeder
  • Chronikgestalter: Hans Kößler, Daniel Kreiseder, Evelyn Kreuzeder

4) Rechte und Pflichten der Mitglieder:
Grundsätzlich kann jeder Computerinteressierte, der mit den Zielen und Pflichten des Clubs einverstanden ist, dem PCCP beitreten, jedoch ist bei aktiven Mitgliedern ein Mindestalter von 16 Jahren erforderlich.

  • Aktive Mitglieder: Beiträge: Einstand: ATS 1.300,- monatlich: ATS 100,-
    Rechte: Benutzung sämtlicher Hard- und Software (Literatur).
  • Unterstützende Mitglieder: Jährlicher Beitrag ATS 100,-
    Rechte: Pro Monat kann eine klubeigene Software für einen Zeitraum von einer Woche ausgeliehen werden.
Alle eingenommenen Finanzen fließen in die Klubkassa und dienen zum Kauf neuer Geräte, Programme und Literatur.
Bei Klubaustritt können keine Forderungen über eingebrachte Finanzen oder jegliches Klubeigentum gestellt werden.

5) Versammlungen:

  • Aktive Mitglieder: Clubabend: Jeden Montag, davon jeden ersten Montag im Monat Anwesenheitspflicht (siehe Punkt 6).
  • Alle Mitglieder: Jahreshauptversammlung: 2. Sonntag im November, Anwesenheitspflicht.

6) Beschlüsse: Bei Versammlungen mit Anwesenheitspflicht werden Beschlüsse über nötige Investitionen gefaßt, bei denen jedes anwesende aktive Mitglied gleiches Stimmrecht inne hat. Auf abwesende Mitglieder kann keine Rücksicht genommen werden.
Bei Investitionen unter einem Betrag von ATS 1.000,- kann der Vorstand diese eigenständig beschließen.

7) Sonstige Vereinbarungen: Bei vorsätzlicher Beschädigung von jeglichem Klubeigentum ist voller Ersatz zu leisten.
Getränke oder Lebensmittel werden nicht aus der Klubkassa bezahlt.

DAS Original PDF-Dokument: gruendung.pdf (89 KB)

Zuletzt aktualisiert am Montag, den 08. Dezember 2008 um 15:47 Uhr
 

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